Kompetent und zuverlässig

Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und
Rechtsberatung – alles aus einer Hand

Durch die enge interdisziplinäre Zusammenarbeit unserer Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer profitieren Sie bei uns von einer ganzheitlichen Beratung – auf kurzem Wege und aus einer Hand. Wir nennen das 360°-Beratung. Das ist für Sie von Vorteil – in manchen Bereichen sogar unerlässlich.

Die Bemessung von Entgelten zwischen nahestehenden Personen und Unternehmen mit Auslandsbezug ist immer wieder Gegenstand gerichtlicher Verfahren oder bei steuerlichen Betriebsprüfungen. Eine Nichtanerkennung der Entgeltbemessung durch die Finanzverwaltung führt in der Regel zu empfindlichen Steuerbelastungen. Wir beraten Sie proaktiv, damit das nicht passiert. Gerne sind wir auch bei der Anfertigung sog. Verrechnungspreisdokumentationen behilflich.

Die Besteuerung ausländischer Betriebsstätten ist Gegenstand besonderer Regeln hinsichtlich der Zuordnung von Erlösen und Betriebsausgaben und öffnet Gestaltungsspielräume. Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung von Zuordnungskonzepten und leisten Hilfestellung bei der Einrichtung Ihrer Buchhaltungsstruktur sowie der inländischen Steuerdeklaration. Wir beraten sowohl inländische Stammhäuser mit ausländischen Betriebsstätten als auch ausländische Stammhäuser mit inländischen Betriebsstätten.

Internationale Unternehmensverflechtungen bieten u. a. in einem wirtschaftlich zusammenwachsenden Europa zahlreiche Geschäftschancen, sind stets aber auch unter steuerlichen Aspekten besonders zu würdigen. Wir stehen Ihnen sowohl für die Konzipierung und Umsetzung von steuerlich optimierten internationalen Unternehmensgruppen als auch für die laufende Besteuerung der inländischen Unternehmensteile mit Kompetenz und Erfahrung zur Seite.

Bei Vergütungen im Rahmen von grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen gibt es für den Zahlenden weltweit umfangreiche Verpflichtungen zum Einbehalt und zur Abführung von Steuern in seiner Rechtsordnung. Gleichzeitig ist der Zahlungsempfänger grundsätzlich verpflichtet, das so erzielte Einkommen in seinem Herkunftsland zu versteuern. Die so entstehende Doppelbesteuerung wird durch das Zusammenspiel von nationalen Gesetzen und zwischenstaatlichen Doppelbesteuerungsabkommen weitgehend beseitigt. Die Vermeidung der Doppelbesteuerung wird jedoch auf unterschiedliche Arten verwirklicht, die eingesetzten Methoden und Verfahren unterscheiden sich von Land zu Land. Die Beratung auf diesem Gebiet bildet in unserer Kanzlei einen Beratungsschwerpunkt, so dass wir Ihnen schnelle Lösungen zu fairen Preisen anbieten können. Sowohl auf Seiten der Zahlenden als auch bei den Zahlungsempfängern sorgen wir für die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen und kümmern uns um die für beide Seiten einfachste und die Liquidität schonendste Abwicklung der einzuhaltenden Verwaltungsverfahren.

Wenn Sie Tätigkeiten in Deutschland ausüben oder Einkommen aus deutschen Quellen beziehen, in Deutschland mangels Anknüpfungspunkt (Wohnsitz, Sitz u. ä.) aber nicht der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen, kommt eine beschränkte Steuerpflicht in Betracht. Diese hängt häufig von der konkreten Ausgestaltung Ihrer Lebensumstände ab. In diesen Fällen finden Sie bei uns den richtigen Ansprechpartner zur Klärung aller damit zusammenhängenden Rechtsfragen sowie zur optimalen Lenkung der Verhältnisse, die für die Besteuerung maßgeblich sind.

Bei international gelagerten Steuerfällen ist neben der Durchdringung der betroffenen nationalen Rechtsordnungen häufig die richtige Anwendung und Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) der Schlüssel für optimale Ergebnisse. Dieses Rechtsgebiet bildet einen Kompetenzschwerpunkt unserer Kanzlei: Von der Planung und Umsetzung DBA-rechtlich optimierter Geschäftsbeziehungen bis zur Betreuung in Rechtsbehelfsverfahren begleiten wir Sie bei Ihren internationalen Steuerfragen auf höchstem Niveau.

Im Kultur- und Veranstaltungsbetrieb sind bei allen Beteiligten zahlreiche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche (KSK etc.) Klippen zu umschiffen, vor allem wenn ausländische Künstler im Inland auftreten, ausländische Veranstalter in Deutschland tätig werden oder einheimische Beteiligte Engagements im Ausland übernehmen. Wir bieten Ihnen für diese Fragen rund um die sog. Ausländersteuer praxistaugliche, verständliche und umfassende Unterstützung.

Der vollständige oder teilweise Umzug stellt Privatpersonen und Unternehmen vor besondere (steuerliche) Herausforderungen – egal, ob sie nach Deutschland kommen oder ob sie Deutschland verlassen. Insbesondere der Wegfall des inländischen Besteuerungsrechts kann nach unterschiedlichen Vorschriften (z. B. des AStG und der Funktionsverlagerung) zu schwerwiegenden steuerlichen Konsequenzen führen. Wir sorgen dafür, dass Ihr Umzug auch steuerlich möglichst reibungslos und ohne böse Überraschungen klappt.

Was dürfen wir für Sie tun?

Ganz gleich, wo Sie im Köln-Bonner-Raum ansässig sind – wir sind immer in Ihrer Nähe, denn wir sind sowohl in der Kölner als auch der Siegburger Innenstadt mit einer Kanzlei vertreten. Sie haben Fragen zu unserem Beratungsangebot oder wünschen einen Termin? Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

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